Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Diese können Sie auf der Webseite der Psychotherapeutenkammer einsehen.

Privatversicherte

Grundsätzlich gilt: Eine Psychotherapie durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin wird von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen.
Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Meist sendet Ihnen Ihre Kasse die entsprechenden Formulare zu. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.

Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) erfolgt in der Regel problemlos. Hierfür wird ebenfalls ein Antrag gestellt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich leider nicht möglich. Allerdings reicht aktuell die Zahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken.
Eine Möglichkeit als gesetzlich Versicherter in meiner Praxis einen Therapieplatz zu erhalten, ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren: Sollten Sie als gesetzlich Versicherter keinen freien Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet häufig einen Nachweis, dass Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. Weitere Fragen und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem Erstgespräch klären. Das Erstgespräch ist jedoch kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden können.

Selbstzahler

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Sie erhalten – im Gegensatz zur Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse – keine Diagnose, gehen also kein Risiko ein, wenn es für Sie um eine Verbeamtung oder den Wechsel in eine Privatkrankenkasse geht oder Sie eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.

Eine Beratung, ein Coaching und eine Therapie für Paare ist generell keine Kassenleistung und muss stets von Ihnen selbst gezahlt werden. Tragen Sie die Kosten für Ihre Therapie oder Ihr Coaching selbst, erhalten Sie eine private Rechnung von mir.

Versicherte mit freier Heilfürsorge

Die Kosten einer Psychotherapie werden für SoldatInnen und für PolizeivollzugsbeamtInnen der Bundespolizei von der freien Heilfürsorge übernommen. Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt/Polizeiärztin.

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